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   OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 10 W 1797/11   

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https://dejure.org/2012,5750
OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 10 W 1797/11 (https://dejure.org/2012,5750)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14.05.2012 - 10 W 1797/11 (https://dejure.org/2012,5750)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14. Mai 2012 - 10 W 1797/11 (https://dejure.org/2012,5750)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit des Vorhandenseins eines verschließbaren Raumes mit zusätzlichem WC außerhalb des Wohnungsabschlusses mit der Abgeschlossenheit einer Wohnung im Sinne von § 3 Abs. 2 S. 1 WEG

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 3
    Begriff der Abgeschlossenheit einer Wohnung i.S. von § 3 Abs. 2 S. 1 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    WC außerhalb der Wohnung: Abgeschlossenheit?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abgeschlossenheit der Wohnung und das Klo im Treppenhaus

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Prüfungspflicht und Abgeschlossenheit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundbuchamt contra Hauseigentümer - Umwandlung in Wohnungseigentum scheitert zunächst an einem WC

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Zur Abgeschlossenheit im Sinne des § 3 Abs. 2 WEG

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zusätzliches WC im Treppenhaus beseitigt Abgeschlossenheit nicht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zusätzliches WC im Treppenhaus beseitigt Abgeschlossenheit nicht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentum: Hindert ein WC außerhalb der Wohnung deren Abgeschlossenheit? (IMR 2012, 333)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1414
  • MDR 2012, 900
  • NZM 2012, 867
  • Rpfleger 2012, 527
  • ZWE 2012, 317
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 05.02.2010 - 34 Wx 116/09

    Grundstückserwerb durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Anforderungen an

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 10 W 1797/11
    Eine Entscheidung über die Zulassung der Rechtsbeschwerde ist mangels Beschwer des Beteiligten entbehrlich (vgl. OLG München Rpfleger 2010, 362).
  • BayObLG, 24.02.1994 - 2Z BR 122/93

    Vorlage von Aufteilungsplan (Unterteilungsplan) und

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 10 W 1797/11
    Dadurch soll gewährleistet sein, dass jeder Sondereigentumsbereich von dem anderer Wohnungseigentümer und vom gemeinschaftlichen Eigentum fest abgegrenzt ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 716 m. w. N.), wobei zu einer Wohnung auch eine bestimmte Ausstattung gehört.
  • OLG Düsseldorf, 15.09.1997 - 3 Wx 313/97

    Voraussetzungen der Abgeschlossenheit; Feststellung durch das Grundbuchamt

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 10 W 1797/11
    Sind die erforderlichen Kriterien erfüllt, kann zu einer derartigen abgeschlossenen Wohnung auch ein außerhalb des Wohnungsabschlusses befindlicher zusätzlicher, mit einem eigenen verschließbaren Eingang versehener Raum gehören (vgl. Nr. 5 a der vorgenannten Verwaltungsvorschrift; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 3 Rn. 18; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 662).
  • BayObLG, 19.06.1984 - BReg. 2 Z 32/84

    Zur Abgeschlossenheit von Teileigentumseinheiten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 10 W 1797/11
    Dies ist von der Frage zu entscheiden, ob an einem WC allein Sondereigentum begründet werden kann, was zu verneinen ist (vgl. zu dieser Problematik OLG Düsseldorf NJW 1976, 1458; BayObLG MDR 1984, 849).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.1976 - 3 W 315/75
    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 10 W 1797/11
    Dies ist von der Frage zu entscheiden, ob an einem WC allein Sondereigentum begründet werden kann, was zu verneinen ist (vgl. zu dieser Problematik OLG Düsseldorf NJW 1976, 1458; BayObLG MDR 1984, 849).
  • LG Karlsruhe, 17.03.2023 - 11 S 49/21

    Wohnungseigentumsrecht: Rückbauanspruch bezüglich einer zugemauerten Türöffnung

    Zu abgeschlossenen Wohnungen können auch zusätzliche Räume außerhalb des Wohnungsabschlusses gehören (§ 5 Abs. 2 AVA - Verwaltungsvorschrift zum WEG/ Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen usw. vom 19.03.1974, Bundesanzeiger 1974, Nr. 58 - ; OVG Bremen ZMR 1985, 353 (354), OLG Frankfurt a. M. ZWE 2012, 34), z.B. Kellerräume, Mansarden oder Zimmer mit separatem Zugang (auch wenn sich in ihnen ein zusätzliches WC befindet; OLG Nürnberg ZWE 2012, 317).
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